Rechtsprechung
BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 1/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Rücknahme - GdB-Herabsetzung - Ermessensentscheidung - Ermessensreduzierung auf Null - Interessenabwägung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertrauensschutz eines tatsächlich nicht Schwerbehinderten in Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; Vom Antragsteller unverschuldete Fehlentscheidung; Vertrauensschutz für Zeiten nach Rücknahme des Bescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 30/89
Ermessensausübung bei der rückwirkenden Aufhebung von Verwaltungsakten, Betrug, …
Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 1/94
In einem solchen Fall ist das Ermessen auf Null reduziert (…BSGE 60, 147, 150 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… SozR 1300 § 45 Nr. 46; BSGE 67, 232, 234 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2). - BSG, 10.08.1993 - 9 BV 4/93
Verschulden - Dritter - Entlastung - Ermessen
Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 1/94
Das fehlende Eigenverschulden ist im Rahmen einer dann erforderlichen Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ( BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 18). - BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84
Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen
Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 1/94
In einem solchen Fall ist das Ermessen auf Null reduziert (BSGE 60, 147, 150 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… SozR 1300 § 45 Nr. 46;… BSGE 67, 232, 234 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2). - BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84
Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld
Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 1/94
Die Verantwortungszuweisung geht bereits in die - gerichtlich voll überprüfbare - Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X ein (… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46; BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
- BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R
Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines …
Zwar hat das BSG auf dem Gebiet des Versorgungsrechts mehrfach entschieden, daß im Rahmen des § 45 Abs. 1 SGB X in der Regel kein Spielraum für eine Ermessensentscheidung bleibe, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen im engeren Sinne erfüllt seien (…vgl BSGE 60, 147, 150 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46; BSG, Urteile vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/92 -, 13. Dezember 1994 - 9 RVs 1/94 - und 5. November 1997 - 9 RV 20/96 - anders BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 18). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - L 11 VG 38/16
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Umdeutungsverbot des § 43 Abs 3 SGB 10 - …
Wenn im Anschluss an die nach § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X gebotene Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Rücknahme mit dem Interesse des Begünstigten am Fortbestand des Verwaltungsaktes aus den tatsächlichen Feststellungen keine Gesichtspunkte verbleiben würden, die für das Ermessen Bedeutung haben könnten, so könne von der Verwaltung nicht gefordert werden, was auch kein Gericht leisten könnte: eine Ermessensabwägung ohne dafür geeignete Gesichtspunkte; in einem solchen Fall sei das Ermessen auf Null reduziert (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 1/94 - juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 11 SB 14/09 Da jedoch keine Gesichtspunkte ersichtlich sind, die einer Rücknahme entgegenstehen, war von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen, so dass es einer entsprechenden Ermessensausübung nicht bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 1/94 -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2008 - L 34 B 1550/08
Ermessensreduzierung auf Null
Denn stellt sich heraus, dass der Vertrauensschutz zu versagen ist und dass für eine Ermessensausübung keine Gesichtspunkte übrig geblieben sind, ist das Ermessen der Behörde auf die Rücknahme beschränkt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 5. November 1997, 9 RV 20/96; Urteil vom 13. Dezember 1994, 9 RVs 1/94, jeweils abrufbar bei der Datenbank Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2015 - L 11 SB 175/13 Da jedoch keine Gesichtspunkte ersichtlich sind, die einer Rücknahme entgegenstehen, war von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen, so dass es einer entsprechenden Ermessensausübung nicht bedurfte (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 1/94 -).